Häufige Fragen
„iKWK“ steht für innovative Kraft-Wärme-Kopplung. Innovative KWK-Systeme stellen besonders energieeffiziente und treibhausgasarme dezentrale Energiesysteme dar, in denen die Wärmeerzeugung aus KWK-Anlagen mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien und elektrischer Wärmeerzeugung ergänzt wird.
Ein iKWK-System besteht aus drei verschiedenen Wärmeerzeugern und einer gemeinsamen Regelung und Steuerung dieser Erzeuger. Bei den drei Einzelkomponenten handelt es sich um eine KWK-Anlage, einen innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger (z.B. Wärmepumpe oder Solarthermie) sowie einen rein elektrischen Wärmeerzeuger (Power to Heat). In der Regel werden diese Komponenten noch durch einen Wärmespeicher ergänzt.
Die KWK-Anlage eines iKWK-Systems muss hocheffizient und entweder neu oder modernisiert sein. Die Ausschreibungsgrenzen für die elektrische Leistung der KWK-Anlage liegen bei 1 bis 10 MW.
Die innovative erneuerbare Wärme muss aus Wärmetechniken (fabrikneue Komponente) mit einer JAZ von mindestens 1,25 bezogen werden. Diese Wärmetechniken können z.B. Solarthermie, Geothermie, Elektrowärmepumpe sowie mit gasförmiger Biomasse betriebene Absorptions- und Motorwärmepumpe sein. Dabei ist bisher ausschließlich die Nutzung natürlicher Wärmequellen erlaubt, eine Nutzung von Abwärme ist damit nicht vorgesehen. Die erzeugte Wärme muss als Nutzwärme, d.h. für Raumheizung, Warmwasseraufbereitung, Kälteerzeugung oder Prozesswärme, verwendet werden.
Außerdem muss der Erzeuger der innovativen erneuerbaren Wärme so dimensioniert werden, dass dieser mindestens 30 % der Referenzwärme pro Kalenderjahr bereitstellen kann.
Der elektrische Wärmeerzeuger bzw. die Power-to-Heat-Komponente (PtH-Komponente) muss nicht fabrikneu sein, sondern kann eine Bestandskomponente sein. Die Wärmebereitstellung erfolgt durch Umwandlung elektrischer Energie und nicht durch Nutzung von Umweltwärme. Beispielsweise können Elektrodenkessel oder Tauchsieder in Wärmespeichern als elektrische Wärmeerzeuger in einem iKWK-System eingesetzt werden.
Der elektrische Wärmeerzeuger muss so dimensioniert werden, dass seine Leistung mindestens 30% der thermischen Leistung der KWK-Anlage beträgt.
Nein. Ein iKWK-System besteht immer aus mindestens drei Komponenten.
Alle Komponenten des iKWK-Systems müssen über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik verfügen und an das gleiche Wärme- bzw. Kältenetz angeschlossen sein. Außerdem müssen alle Komponenten über mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Erfassung der eingesetzten Brennstoffe, der bereitgestellten Wärme sowie die eingesetzte und bereitgestellte Strommenge verfügen.
Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist die „Referenzwärme […] die Summe aus der Nutzwärme, die die KWK-Anlage eines innovativen KWK-Systems mit 3.000 Vollbenutzungsstunden bereitstellen kann, und der von dem gleichen innovativen KWK-System innerhalb eines Kalenderjahres bereitgestellten innovativen erneuerbaren Wärme“.
Wird durch den innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger weniger als 30 % der Referenzwärme bereitgestellt, wird der KWK-Zuschlag gekürzt.
Der KWK-Zuschlag wird für 45.000 Vollbenutzungsstunden der KWK-Anlage und maximal für 30 Jahre gewährt. Pro Kalenderjahr können maximal 3.500 Vollbenutzungsstunden vergütet werden.
Der maximaler Gebotswert für den KWK-Zuschlag im Ausschreibungsverfahren beträgt 12 ct/kWh. In der letzten Auschreibungsrunde im Dezember 2019 lagen die Gebote zwischen zwischen 9,38 und 11,20 ct/kWh. Dabei lag der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert bei 10,25 ct/kWh und somit deutlich höher als der Wert der „normalen“ KWK-Ausschreibung (5,12 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bisher bei jeder Ausschreibungsrunde über 10,25 ct/kWh.
Es wird vorgegeben, dass die einzelnen Komponenten des iKWK-Systems über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik verfügen müssen, damit sie ökonomisch und ökologisch optimal betrieben werden können. Aufgrund der Betriebs- und Investitionskosten sowie der hohen Hürden im Beantragungsprozess sollte die zentrale Regelung so implementiert werden, dass die gesetzlichen Anforderungen an das iKWK-System eingehalten werden können, das volle Potenzial der Anlage gehoben werden kann und ein wirtschaftlich sowie technisch optimierter Anlagenbetrieb sichergestellt werden kann. Dies kann nur eine übergeordnete Regelung bewerkstelligen.
Neben der Gewährleistung eines sicheren Anlagenbetriebs auf Feld- und Steuerebene (siehe Automatisierungspyramide), bedarf es einer übergeordneten Regelung, die die vielfältigen gesetzlichen Anforderungen an das iKWK-System erfüllt. Darunter fallen die folgenden Punkte: Über das Kalenderjahr hinweg ist der Anteil der innovativen erneuerbaren Wärme von 30 % der Referenzwärme einzuhalten, um eine Kürzung des KWK-Zuschlags zu vermeiden. Darüber hinaus muss die Jahresarbeitszahl (JAZ) des Erzeugers der innovativen erneuerbaren Wärme mindestens einen Wert von 1,25 erreichen. Da iKWK-Systeme ihren erzeugten Strom zwingend an der Strombörse vermarkten müssen (Direktvermarktung), muss die übergeordnete Regelung zusätzlich einen spotmarktoptimierten Betrieb inklusive Fahrplanerstellung und Fahrplantreuer gewährleisten.
Um diese Anforderungen einzuhalten, ist eine vorausschauende, prognosebasierte Regelung nötig, die den vorhandenen Flexibilitätsspielraum des iKWK-Systems bestmöglich ausnutzen kann.
Da der von der KWK-Anlage erzeugt Strom nur für 3.500 Vollbenutzungsstunden pro Jahr eine KWK-Vergütung erhält, ist es aus Sicht eines wirtschaftlich optimierten Anlagenbetriebs wichtig, die Betriebszeiten der KWK-Anlage so zu wählen, dass die KWK-Anlage im besten Fall in den 3.500 teuersten Stunden am Spotmarkt läuft. Gleichzeitig sollen elektrisch betriebene Wärmeerzeuger möglichst dann laufen, wenn der Strompreis niedrig oder sogar negativ ist. Einige Wärmeerzeuger sind auch abhängig von äußeren Faktoren variabel in ihrer Effizienz (z.B. COP einer Luftwärmepumpe hängt von der Außentemperatur ab). Sie sollen daher möglichst zu Zeiten hoher Effizienz betrieben werden. Dazu ist ein zeitlich vorausschauender Einsatz der Wärmeerzeuger über Einbindung von Prognosen zur Wärmelast, Erzeugung und Strompreis in die Regelung erforderlich. Außerdem sollten vorhandene Wärmespeicher gezielt in die Regelung eingebunden werden, um die Flexibilität des iKWK-Systems zu erweitern und maximal zu nutzen. Das patentierte aktive Wärmespeichermanagement von VK Energie gewährleistet diesen Punkt. Eine übergeordnete Regelung sollte darüber hinaus eine iKWK-System-interne Merit Order des Anlagenbetriebs berücksichtigen. Dies lässt einen wirtschaftlich optimierten Anlageneinsatz je nach Umstand der äußeren Bedingungen (Strompreis, Wetter, …) zu.
„iKWK ready“ bedeutet, dass alle zwingend erforderlichen sowie empfohlenen Anforderungen an iKWK-Systeme von einer übergeordnete Regelung erfüllt werden. Dies trifft auf die VK-Steuerbox zu.
Die VK-Steuerbox ist „iKWK ready“, da sie alle zwingend erforderlichen sowie empfohlenen Anforderungen an iKWK-Systeme erfüllt. Dies betrifft die folgenden Aspekte: Einhaltung von Zielkorridoren (z.B. min. 30% Referenzwärme) auf Jahresbasis, Einsatzplanung auf Tagesbasis, Anbindung an den Strommarkt (unabhängig vom Direktvermarkter), Fahrplanerstellung und -treue (mit selbstlernendem System), Aktives Wärmespeichermanagement (patentiert), Erstellen und Einbeziehen von Prognosen (Strompreis, Wärmebedarf, Wärmeerzeugung), dezentrale Einsatzoptimierung mehrerer Erzeuger (iKWK-System-interne Merit Order)
Nein. Bestehende bzw. geplante MSR-Technik und Leitsysteme sind vom Einbau und Betrieb einer VK-Steuerbox quasi nicht betroffen. Die VK-Steuerbox stellt der Anlage eine zusätzliche Intelligenz zur Verfügung. Messwerte und Steuersignale werden über eine entsprechende Kommunikationsschnittstelle (z.B. Profibus) ausgetauscht.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt auf seiner Homepage über ein Merkblatt für innovative KWK-Systeme offizielle Informationen zur Verfügung.
Unter Power-to-Heat (PtH) versteht man die Erzeugung von Wärme unter dem Einsatz von elektrischer Energie. Dies kann sowohl über Elektrodenkessel als auch über Wärmepumpen erfolgen. PtH ist eine Möglichkeit elektrische Überschüsse aus erneuerbaren Energien für die Wärmebereitstellung zu verwenden (Kopplung von Strom- und Wärmesektor), wodurch im Wärmesektor fossile Energieträger und Emissionen eingespart werden können.
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie effizient eine Wärmepumpe in der Praxis arbeitet. Sie wird aus dem Verhältnis der ab- und zugeführten Energie eines Jahres berechnet.
Auf dem zentraleuropäischen Spotmarkt für Energie, der European Power Exchange (EPEX SPOT) in Paris, werden kurzfristig lieferbare Strommengen gehandelt. Dort stehen sich, wie auf jedem Marktplatz, Käufer und Verkäufer gegenüber. Der Spotmarkt gliedert sich dabei in Day-Ahead-Markt und Intraday-Markt. Die EPEX SPOT beliefert Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz und nimmt somit eine zentrale Stellung im europäischen Stromhandel ein.
Alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW. Daneben auch alle Stromnetzbetreiber.
Nein.
In den bisherigen Redispatch werden nur konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung ab 10 MW einbezogen. Der Prozess wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt.
Im Redispatch 2.0 wird der Prozess nun auf alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW ausgeweitet. Daneben werden auch die Netzbetreiber der unteren Spannungsebenen (Verteilnetzbetreiber) mit einbezogen.
Die Fahrpläne müssen zwei Tage im Voraus („D-2 14:30 Uhr“) an Connect+ gemeldet werden. Einen Tag im Voraus („D-1 14:30 Uhr“) erfolgt nochmal eine Aktualisierung des Fahrplans. Änderungen am Fahrplan müssen bis zur physikalischen Erbringung gemeldet werden.
Die genauen Regelungen zu möglichen Strafzahlungen stehen von der BNetzA aktuell noch nicht abschließend fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die Nicht-Einhaltung der Redispatch-Regelungen mit Strafzahlungen belegt wird.
Die Aufforderung des Netzbetreibers wird von der VK Box aufgenommen, verarbeitet und ein neuer Fahrplan erstellt. Dieser neue Fahrplan wird an die Anlagensteuerung übermittelt, so dass er umgesetzt wird.
Ja, VK Energie übernimmt die Übermittlung und meldet die Stammdaten an die Connect+ Plattform. Die Stammdaten an die Connect+ Plattform übertragen. Änderungen müssen unverzüglich bis max. 5 Werktage nach Bekanntwerden erfolgen.
Betroffene Anlagenbetreiber bzw. deren Bilanzkreisverantwortliche (BKV) haben ein Recht auf bilanziellen Ausgleich. Damit wird im Ergebnis das Risiko von Ausgleichsenergiekosten infolge von Redispatch-Maßnahmen auf den Netzbetreiber übertragen, der die Maßnahme auslöst. Daher ist es Aufgabe der Netzbetreiber, den bilanziellen Ausgleich sicherzustellen.
Soweit diese mit dem Stromnetz verbunden sind, bestehen die gleichen Pflichten, denn es wird dem Netz gegenüber eine Änderung herbeigeführt.
Diese sind nicht betroffen, denn diese haben keine Wirkung auf das Stromnetz.
Es kann in den Stammdaten der Duldungsfall angegeben werden und dann erstellt der Netzbetreiber die Prognose, was aber bei KWK-Anlagen wenig Sinn macht. Hier verfügt nämlich nur der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) über die notwendigen Informationen auf der Wärmeseite, um einen realistischen Fahrplan zu erstellen. Die Auswirkungen auf die Wärmeversorgung der Anlage können also nicht vom Netzbetreiber berücksichtigt werden.
Im Aufforderungsfall regelt der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) und im Duldungsfall der Netzbetreiber.
Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt, denn KWK-Anlagen werden vor Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt. Hierfür gibt es einen von der BNetzA festgelegten Faktor, der die Reihenfolge der Abschaltung regelt (sog. Kaskade).
Die Leistungsreduzierung der Erzeugung kann durch die Power-to-Heat-Anlage realisiert werden, denn die Netzwirkung ist maßgebend. Es ist zum Beispiel möglich, die KWK-Anlage auf 50% der Leistung zu reduzieren und gleichzeitig die Power-to-Heat-Anlagen um die gleiche Leistung zu aktivieren. Damit bleibt die Wärmeversorgung gesichert.