Redispatch

Was ist, wenn ich neben meiner KWK- auch eine Power-to-Heat-Anlage betreibe?
Die Leistungsreduzierung der Erzeugung kann durch die Power-to-Heat-Anlage realisiert werden, denn die Netzwirkung ist maßgebend. Es ist zum Beispiel möglich, die KWK-Anlage auf 50% der Leistung zu reduzieren und gleichzeitig die Power-to-Heat-Anlagen um die gleiche Leistung zu aktivieren. Damit bleibt die Wärmeversorgung gesichert.  
Werden KWK-Anlagen ab Oktober 2021 öfters abgeregelt?
Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt, denn KWK-Anlagen werden vor Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt. Hierfür gibt es einen von der BNetzA festgelegten Faktor, der die Reihenfolge der Abschaltung regelt (sog. Kaskade).
Was ist der Unterschied zwischen Aufforderungsfall und Duldungsfall?
Im Aufforderungsfall regelt der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) und im Duldungsfall der Netzbetreiber.
Kann die Fahrplanerstellung auch durch den Netzbetreiber gemacht werden?
Es kann in den Stammdaten der Duldungsfall angegeben werden und dann erstellt der Netzbetreiber die Prognose, was aber bei KWK-Anlagen wenig Sinn macht. Hier verfügt nämlich nur der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) über die notwendigen Informationen auf der Wärmeseite, um einen realistischen Fahrplan zu erstellen. Die Auswirkungen auf die […]
Wie ist es bei Anlagen, die nicht an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind?
Diese sind nicht betroffen, denn diese haben keine Wirkung auf das Stromnetz.
Wie ist es bei Anlagen in der Eigenversorgung?
Soweit diese mit dem Stromnetz verbunden sind, bestehen die gleichen Pflichten, denn es wird dem Netz gegenüber eine Änderung herbeigeführt.
Wie wird der Anlagenbetreiber im Falle einer Abregelung durch den Netzbetreiber entschädigt?
Betroffene Anlagenbetreiber bzw. deren Bilanzkreisverantwortliche (BKV) haben ein Recht auf bilanziellen Ausgleich. Damit wird im Ergebnis das Risiko von Ausgleichsenergiekosten infolge von Redispatch-Maßnahmen auf den Netzbetreiber übertragen, der die Maßnahme auslöst. Daher ist es Aufgabe der Netzbetreiber, den bilanziellen Ausgleich sicherzustellen.
Können auch die Stammdaten über VK Energie übermittelt werden?
Ja, VK Energie übernimmt die Übermittlung und meldet die Stammdaten an die Connect+ Plattform. Die Stammdaten an die Connect+ Plattform übertragen. Änderungen müssen unverzüglich bis max. 5 Werktage nach Bekanntwerden erfolgen.
Was macht die VK Box, wenn ein Aufforderungssignal vom Netzbetreiber gesendet wird?
Die Aufforderung des Netzbetreibers wird von der VK Box aufgenommen, verarbeitet und ein neuer Fahrplan erstellt. Dieser neue Fahrplan wird an die Anlagensteuerung übermittelt, so dass er umgesetzt wird.