Redispatch

05. Was passiert, wenn ich meine KWK-Anlage nicht bis zum 01.10.2021 Redispatch-fähig habe?
Die genauen Regelungen zu möglichen Strafzahlungen stehen von der BNetzA aktuell noch nicht abschließend fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die Nicht-Einhaltung der Redispatch-Regelungen mit Strafzahlungen belegt wird.
04. Wie und wann müssen die Fahrplandaten an Connect+ gemeldet werden?
Die Fahrpläne müssen zwei Tage im Voraus („D-2 14:30 Uhr“) an Connect+ gemeldet werden. Einen Tag im Voraus („D-1 14:30 Uhr“) erfolgt nochmal eine Aktualisierung des Fahrplans. Änderungen am Fahrplan müssen bis zur physikalischen Erbringung gemeldet werden.
03. Was ist der Unterschied zwischen dem bisherigem Redispatch und Redispatch 2.0?
In den bisherigen Redispatch werden nur konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung ab 10 MW einbezogen. Der Prozess wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt. Im Redispatch 2.0 wird der Prozess nun auf alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW ausgeweitet. Daneben werden auch die Netzbetreiber der unteren Spannungsebenen (Verteilnetzbetreiber) […]
02. Sind privatwirtschaftliche Anlagenbetreiber von Redispatch 2.0 ausgenommen?
Nein.
01. Wer ist von Redispatch 2.0 betroffen?
Alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW. Daneben auch alle Stromnetzbetreiber.