05. Was passiert, wenn ich meine KWK-Anlage nicht bis zum 01.10.2021 Redispatch-fähig habe?
Die genauen Regelungen zu möglichen Strafzahlungen stehen von der BNetzA aktuell noch nicht abschließend fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die Nicht-Einhaltung der Redispatch-Regelungen mit Strafzahlungen belegt wird.