04. Welche Anforderungen werden an die innovative erneuerbare Wärme (iKomponente) in iKWK-Systemen gestellt?

Die innovative erneuerbare Wärme muss aus Wärmetechniken (fabrikneue Komponente) mit einer JAZ von mindestens 1,25 bezogen werden. Diese Wärmetechniken können z.B. Solarthermie, Geothermie, Elektrowärmepumpe sowie mit gasförmiger Biomasse betriebene Absorptions- und Motorwärmepumpe sein. Dabei ist bisher ausschließlich die Nutzung natürlicher Wärmequellen erlaubt, eine Nutzung von Abwärme ist damit nicht vorgesehen. Die erzeugte Wärme muss als Nutzwärme, d.h. für Raumheizung, Warmwasseraufbereitung, Kälteerzeugung oder Prozesswärme, verwendet werden. 
Außerdem muss der Erzeuger der innovativen erneuerbaren Wärme so dimensioniert werden, dass dieser mindestens 30 % der Referenzwärme pro Kalenderjahr bereitstellen kann.