Im Aufforderungsfall regelt der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) und im Duldungsfall der Netzbetreiber.
Im Aufforderungsfall regelt der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) und im Duldungsfall der Netzbetreiber.