03. Was ist der Unterschied zwischen dem bisherigem Redispatch und Redispatch 2.0?

In den bisherigen Redispatch werden nur konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung ab 10 MW einbezogen. Der Prozess wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt.

Im Redispatch 2.0 wird der Prozess nun auf alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW ausgeweitet. Daneben werden auch die Netzbetreiber der unteren Spannungsebenen (Verteilnetzbetreiber) mit einbezogen.