Wird durch den innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger weniger als 30 % der Referenzwärme bereitgestellt, wird der KWK-Zuschlag gekürzt.
Wird durch den innovativen erneuerbaren Wärmeerzeuger weniger als 30 % der Referenzwärme bereitgestellt, wird der KWK-Zuschlag gekürzt.