Die genauen Regelungen zu möglichen Strafzahlungen stehen von der BNetzA aktuell noch nicht abschließend fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die Nicht-Einhaltung der Redispatch-Regelungen mit Strafzahlungen belegt wird.
Die genauen Regelungen zu möglichen Strafzahlungen stehen von der BNetzA aktuell noch nicht abschließend fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die Nicht-Einhaltung der Redispatch-Regelungen mit Strafzahlungen belegt wird.