Der maximaler Gebotswert für den KWK-Zuschlag im Ausschreibungsverfahren beträgt 12 ct/kWh. In der letzten Auschreibungsrunde im Dezember 2019 lagen die Gebote zwischen zwischen 9,38 und 11,20 ct/kWh. Dabei lag der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert bei 10,25 ct/kWh und somit deutlich höher als der Wert der „normalen“ KWK-Ausschreibung (5,12 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert lag bisher bei jeder Ausschreibungsrunde über 10,25 ct/kWh.