Der KWK-Zuschlag wird für 45.000 Vollbenutzungsstunden der KWK-Anlage und maximal für 30 Jahre gewährt. Pro Kalenderjahr können maximal 3.500 Vollbenutzungsstunden vergütet werden.
Der KWK-Zuschlag wird für 45.000 Vollbenutzungsstunden der KWK-Anlage und maximal für 30 Jahre gewährt. Pro Kalenderjahr können maximal 3.500 Vollbenutzungsstunden vergütet werden.