Betroffene Anlagenbetreiber bzw. deren Bilanzkreisverantwortliche (BKV) haben ein Recht auf bilanziellen Ausgleich. Damit wird im Ergebnis das Risiko von Ausgleichsenergiekosten infolge von Redispatch-Maßnahmen auf den Netzbetreiber übertragen, der die Maßnahme auslöst. Daher ist es Aufgabe der Netzbetreiber, den bilanziellen Ausgleich sicherzustellen.