Die Redispatch 2.0-Lösung für Energiesysteme

Was ist Redispatch 2.0?

Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte des Stromnetzes vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.

 

Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie und die schwankende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und führen dazu, dass Netzbetreiber häufiger als bisher Redispatch-Maßnahmen vornehmen müssen.

Redispatch 2.0 für Energiesysteme

VK Energie übernimmt die Fahrplanprognose und Anlagensteuerung im Redispatch 2.0-Prozess

Für Energiesysteme ab 100 kW haben wir alle gesetzlichen Anforderungen von Redispatch 2.0 umgesetzt.

Unsere VK Box übernimmt die Fahrplanprognose und Anlagensteuerung. Somit werden Energiesysteme, bestehend aus z.B. KWK-, PV- oder Biogas-Anlagen, nicht nur flexibilisiert und optimiert, sondern erfüllen alle Anforderungen für Redispatch 2.0!

Was bedeutet Redispatch 2.0 für KWK- und PV-Anlagenbetreiber?

Redispatch bisher: Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind verantwortlich; nur Anlagen ab 10 MW sind betroffen.

Redispatch 2.0 (ab 01.10.2021): Verteilnetzbetreiber (VNB) sind (mit-)verantwortlich; alle Anlagen ab 100 kW sind betroffen.

Anlagenstammdaten müssen bis zum 17.08.2021 an die einheitliche Datenplattform connect + gemeldet werden.

Anlagenbetreiber sind für Fahrplanerstellung, -anpassung und -einhaltung verantwortlich - Meldung der Fahrplanprognose zwei Tage im Voraus sowie einen Tag im Voraus als Aktualisierung – jeweils bis 14:30 Uhr.

Nichtbeanspruchbarkeiten, z.B. aufgrund von Wartung oder Störung der Anlage, sind unverzüglich max. 1 Stunde nach Bekanntwerden zu melden (erstmals für den 01.10.2021).

Im Aufforderungsfall muss der Anlagenbetreiber die Stromerzeugungseinheit / Stromspeichereinheit regeln und ggf. den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) informieren. Dies kann auch innertägig erfolgen.

Änderungen an der Fahrweise sowie Bezuschlagungen von Regelleistung sind ebenfalls an connect+ zu übertragen.

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Anbindung an die Anlagensteuerung

Einsatzplanung auf Tagesbasis

Einhaltung von Zielkorridoren auf Jahresbasis

Anbindung an Strommarkt und -netz

Fahrplanerstellung und -anpassung

Aktives Wärmespeichermanagement

Sicherstellung der Wärmebedarfsdeckung

Prognosen mit Künstlicher Intelligenz (Strompreis, Wärmebedarf und -erzeugung)

Interne Merit-Order mehrerer Strom- und Wärmeerzeuger

Anfrage VK-Box

FAQs über Redispatch 2.0

Wer ist von Redispatch 2.0 betroffen?

Alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW. Dazu zählen konventionelle Anlagen, Erneuerbare-Energien-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und Speicheranlagen sowie alle Stromnetzbetreiber.

Sind privatwirtschaftliche Anlagenbetreiber von Redispatch 2.0 ausgenommen?

Nein.

Was ist der Unterschied zwischen dem bisherigem Redispatch und Redispatch 2.0?

In den bisherigen Redispatch werden nur konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung ab 10 MW einbezogen. Der Prozess wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt.

Im Redispatch 2.0 wird der Prozess nun auf alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW ausgeweitet. Daneben werden auch die Netzbetreiber der unteren Spannungsebenen (Verteilnetzbetreiber) mit einbezogen.

Wie und wann müssen die Fahrplandaten an connect+ gemeldet werden?

Die Fahrpläne müssen zwei Tage im Voraus („D-2 14:30 Uhr“) an connect+ gemeldet werden. Einen Tag im Voraus („D-1 14:30 Uhr“) erfolgt nochmal eine Aktualisierung des Fahrplans. Änderungen am Fahrplan müssen bis zur physikalischen Erbringung gemeldet werden.

Was passiert, wenn ich meine KWK-Anlage nicht bis zum 01.10.2021 Redispatch-fähig habe?

Die BNetzA hat die Übergangsfrist verlängert und sich festgelegt, dass es bis Ende Mai 2022 keine Strafzahlungen geben wird.

Was macht die VK Box, wenn ein Aufforderungssignal vom Netzbetreiber gesendet wird?

Die Aufforderung des Netzbetreibers wird von der VK Box aufgenommen, verarbeitet und ein neuer Fahrplan erstellt. Dieser neue Fahrplan wird an die Anlagensteuerung übermittelt, so dass er umgesetzt wird.

Können auch die Stammdaten über VK Energie übermittelt werden?

Ja, VK Energie übernimmt die Übermittlung und meldet die Stammdaten an die connect+ Plattform. Änderungen müssen unverzüglich bis max. 5 Werktage nach Bekanntwerden erfolgen.

Wie wird der Anlagenbetreiber im Falle einer Abregelung durch den Netzbetreiber entschädigt?

Betroffene Anlagenbetreiber bzw. deren Bilanzkreisverantwortliche (BKV) haben ein Recht auf bilanziellen Ausgleich. Damit wird im Ergebnis das Risiko von Ausgleichsenergiekosten infolge von Redispatch-Maßnahmen auf den Netzbetreiber übertragen, der die Maßnahme auslöst. Daher ist es Aufgabe der Netzbetreiber, den bilanziellen Ausgleich sicherzustellen.

Wie ist es bei Anlagen in der Eigenversorgung?

Soweit diese mit dem Stromnetz verbunden sind, bestehen die gleichen Pflichten, denn es wird dem Netz gegenüber eine Änderung herbeigeführt.

Wie ist es bei Anlagen, die nicht an das Netz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind?

Diese sind nicht betroffen, denn diese haben keine Wirkung auf das Stromnetz.

Kann die Fahrplanerstellung auch durch den Netzbetreiber gemacht werden?

Es kann in den Stammdaten der Duldungsfall angegeben werden und dann erstellt der Netzbetreiber die Prognose, was aber bei KWK-Anlagen wenig Sinn macht. Hier verfügt nämlich nur der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) über die notwendigen Informationen auf der Wärmeseite, um einen realistischen Fahrplan zu erstellen. Die Auswirkungen auf die Wärmeversorgung der Anlage können also nicht vom Netzbetreiber berücksichtigt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Aufforderungsfall und Duldungsfall?

Im Aufforderungsfall regelt der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) und im Duldungsfall der Netzbetreiber.

Werden KWK-Anlagen ab Oktober 2021 häufiger abgeregelt?

Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt, denn KWK-Anlagen werden vor Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt. Hierfür gibt es einen von der BNetzA festgelegten Faktor, der die Reihenfolge der Abschaltung regelt (sog. Kaskade).

Was ist, wenn ich neben meiner KWK- auch eine Power-to-Heat-Anlage betreibe?

Die Leistungsreduzierung der Erzeugung kann durch die Power-to-Heat-Anlage realisiert werden, denn die Netzwirkung ist maßgebend. Es ist zum Beispiel möglich, die KWK-Anlage auf 50% der Leistung zu reduzieren und gleichzeitig die Power-to-Heat-Anlagen um die gleiche Leistung zu aktivieren. Damit bleibt die Wärmeversorgung gesichert.

Welche Marktrollen gibt es?

Anlagenbetreiber (AB): Eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die eine Anlage betreibt.

Betreiber einer technischen Ressource (BTR): Ist für den Betrieb einer technischen Ressource verantwortlich, stellt Echtzeitdaten bereit und stellt diese dem Netzbetreiber zur Verfügung; ermittelt einen möglichen Gegenvorschlag der Ausfallarbeit. Diese Rolle wird vom Anlagenbetreiber ausgefüllt, sofern er keinen Dritten (z.B. VK Energie) damit beauftragt.

Einsatzverantwortlicher (EIV): Plant und steuert den Einsatz einer oder mehrerer technischen Ressourcen und übermittelt entsprechende Fahrpläne an den Netzbetreiber. Diese Rolle wird vom Anlagenbetreiber ausgefüllt, sofern er keinen Dritten  (z.B. VK Energie) damit beauftragt.

Welche Bilanzierungsmodelle gibt es beim Redispatch 2.0?

Im Prognosemodell müssen die Einsatzverantwortlichen keine Erzeugungsprognosen erstellen und an den Netzbetreiber übermitteln. Da demnach keine ex ante Fahrpläne (gemeldete Planungsdaten) verfügbar sind, erfolgt die Bilanzierung nachträglich (ex post) auf Basis der berechneten Ausfallarbeit im Rahmen der Bilanzkreisabrechnung. Der Wärmebedarf des Anlagenbetreibers kann durch den Netzbetreiber nicht berücksichtig werden.

 

Im Planwertmodell erstellen die Einsatzverantwortlichen (z.B. VK Energie) Erzeugungsprognosen für ihre Anlagen und übermitteln diese an die betroffenen Netzbetreiber. Auf Grundlage der ex ante Fahrpläne (gemeldete Planungsdaten) erfolgt die Bilanzierung. Dies ist für KWK-Anlagen das einzig sinnvolle Modell, da nur in diesem Fall die Deckung des Wärmebedarfes priorisiert wird.