Wer ist von Redispatch 2.0 betroffen?
Alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW. Daneben auch alle Stromnetzbetreiber.
Unter Redispatch versteht man Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte des Stromnetzes vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt.
Der schrittweise Ausstieg aus der Kernenergie und die schwankende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien wirken sich auf die Lastflüsse im Netz aus und führen dazu, dass Netzbetreiber häufiger als bisher Redispatch-Maßnahmen vornehmen müssen.
Für KWK-Anlagenbetreiber hat VK Energie bereits alle gesetzlichen Anforderungen von Redispatch 2.0 umgesetzt. In den 6 Handlungsfeldern von Redispatch 2.0 übernimmt unsere VK-Box die Fahrplanprognose und Anlagensteuerung. Somit werden KWK-Anlagen nicht nur flexibilisiert und optimiert, sondern sind jetzt schon Redispatch 2.0-fähig!
Alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW. Daneben auch alle Stromnetzbetreiber.
Nein.
In den bisherigen Redispatch werden nur konventionelle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung ab 10 MW einbezogen. Der Prozess wird von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt.
Im Redispatch 2.0 wird der Prozess nun auf alle Stromerzeugungsanlagen und Stromspeicher mit einer installierten elektrischen Leistung ab 100 kW ausgeweitet. Daneben werden auch die Netzbetreiber der unteren Spannungsebenen (Verteilnetzbetreiber) mit einbezogen.
Die Fahrpläne müssen zwei Tage im Voraus („D-2 14:30 Uhr“) an Connect+ gemeldet werden. Einen Tag im Voraus („D-1 14:30 Uhr“) erfolgt nochmal eine Aktualisierung des Fahrplans. Änderungen am Fahrplan müssen bis zur physikalischen Erbringung gemeldet werden.
Die genauen Regelungen zu möglichen Strafzahlungen stehen von der BNetzA aktuell noch nicht abschließend fest. Es ist aber davon auszugehen, dass die Nicht-Einhaltung der Redispatch-Regelungen mit Strafzahlungen belegt wird.
Die Aufforderung des Netzbetreibers wird von der VK-Box aufgenommen, verarbeitet und ein neuer Fahrplan erstellt. Dieser neue Fahrplan wird an die Anlagensteuerung übermittelt, so dass er umgesetzt wird.
Ja, VK Energie übernimmt die Übermittlung und meldet die Stammdaten an die Connect+ Plattform. Änderungen müssen unverzüglich bis max. 5 Werktage nach Bekanntwerden erfolgen.
Betroffene Anlagenbetreiber bzw. deren Bilanzkreisverantwortliche (BKV) haben ein Recht auf bilanziellen Ausgleich. Damit wird im Ergebnis das Risiko von Ausgleichsenergiekosten infolge von Redispatch-Maßnahmen auf den Netzbetreiber übertragen, der die Maßnahme auslöst. Daher ist es Aufgabe der Netzbetreiber, den bilanziellen Ausgleich sicherzustellen.
Soweit diese mit dem Stromnetz verbunden sind, bestehen die gleichen Pflichten, denn es wird dem Netz gegenüber eine Änderung herbeigeführt.
Diese sind nicht betroffen, denn diese haben keine Wirkung auf das Stromnetz.
Es kann in den Stammdaten der Duldungsfall angegeben werden und dann erstellt der Netzbetreiber die Prognose, was aber bei KWK-Anlagen wenig Sinn macht. Hier verfügt nämlich nur der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) über die notwendigen Informationen auf der Wärmeseite, um einen realistischen Fahrplan zu erstellen. Die Auswirkungen auf die Wärmeversorgung der Anlage können also nicht vom Netzbetreiber berücksichtigt werden.
Im Aufforderungsfall regelt der Anlagenbetreiber bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. VK Energie) und im Duldungsfall der Netzbetreiber.
Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt, denn KWK-Anlagen werden vor Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt. Hierfür gibt es einen von der BNetzA festgelegten Faktor, der die Reihenfolge der Abschaltung regelt (sog. Kaskade).
Die Leistungsreduzierung der Erzeugung kann durch die Power-to-Heat-Anlage realisiert werden, denn die Netzwirkung ist maßgebend. Es ist zum Beispiel möglich, die KWK-Anlage auf 50% der Leistung zu reduzieren und gleichzeitig die Power-to-Heat-Anlagen um die gleiche Leistung zu aktivieren. Damit bleibt die Wärmeversorgung gesichert.